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 14/10/2016

Weniger Sozialhilfe für EU-Ausländer

Weniger Sozialhilfe für EU-Ausländer

In einem Gesetzesentwurf wurde die Kürzung von Sozialleistungen für EU-Ausländer beschlossen, wonach Bürger aus der EU bei einem Hartz-V oder Sozialhilfeantrag frühestens nach fünf Jahren diese erhalten dürfen und können, sofern sie hier keiner Arbeit nachgehen.
Mit diesem Gesetzesentwurf, von Bundessozialministerin Nahles (SPD) initiiert, setzte man gegen ein Urteil des Bundessozialgerichtes im Jahr 2015 an. Das Urteil sprach EU-Bürgern nach einem sechsmonatigen Aufenthalt in Deutschland Anspruch auf Sozialhilfe zu.

Von: (Almanya Bülteni) – Berlin