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 16/12/2016

Haustürbeschädigung durch Polizei – wer zahlt?

Haustürbeschädigung durch Polizei – wer zahlt?

Wenn sich die Polizei Zugang zur Wohnung verschafft, so ist oftmals die Frage ungeklärt, wer eigentlich für die Schäden an der Haustür aufkommen muss. Mieter oder Vermieter?
Der Bundesgerichtshof hatte sich mit dieser Frage in einem Fall beschäftigen müssen, bei dem die Vermieterin von ihrem Mieter die Kosten für die beschädigte Tür einforderte, nachdem die Polizei sich gewaltsamen Zugang zur Wohnung verschafft hatte. In dem Fall wurde der Mieter verdächtigt, mit Drogen zu handeln. Als die Polizei nun mit richterlichem Beschluss in die Wohnung eindrang und dabei die Wohnungstür beschädigt wurde, sollte der Mieter für den Schaden aufkommen. Der Mieter weigerte sich und der Fall kam vor Gericht. Da der Mieter in einem anderen Verfahren vom Vorwurf des gewerblichen Drogenhandels freigesprochen wurde, obwohl er mit 26 g Marihuana in der Wohnung erwischt wurde, sah auch der BGH keinen erforderlichen Zusammenhang zwischen der feststellbaren Pflichtverletzung und dem Haustürschaden. Denn der Tatverdacht des unerlaubten Drogenhandels hatte sich nicht bestätigt, so dass es an der Grunderfordernis einer Schadenszurechnung gefehlt habe und eine Ersatzpflicht des Mieters somit ausgeschlossen war.  (AZ.: VIII ZR 49/16) Ob die Polizei für den entstandenen Schaden aufzukommen hatte, sei nicht Gegenstand des Verfahrens gewesen. 11111

Von: (Almanya Bülteni) – Düsseldorf
Foto: (AA)