-
Aa
+
13/10/2012
Beschneidungsgesetz verabschiedet

Nach dem neuen Gesetz sind Beschneidungen von Jungen zulässig, wenn sie nach den Regeln der ärztlichen Kunst erfolgen und das Kindeswohl nicht gefährden. Das bedeutet, dass ein Kind im Zweifel eine Betäubung oder Narkose bekommt. In den ersten sechs Lebensmonaten dürfen Säuglinge auch von religiösen Beschneidern beschnitten werden, die zwar keine Ärzte, aber 'dafür besonders ausgebildet' sind. Nach Auskunft des Zentralrats der Juden praktizieren in Deutschland vier Beschneider, die im Ausland ausgebildet wurden und teilweise auch Rabbiner und Ärzte sind. In Deutschland erfolgt bislang keine Ausbildung von Beschneidern. Der Zentralrat der Juden hat jedoch die Entwicklung eines Ausbildungsganges angekündigt.
Von: Selina Marx – (Almanya Bülteni)