Verfahren gegen Edathy steht auf der Kippe

Neues im Fall Edathy: Der SPD-Politiker genoss womöglich noch die Immunitätsrechte eines Bundestagsabgeordneten, als die Staatsanwaltschaft Hannover seine Wohnung nach kinderpornografischen Material durchsuchen ließ. Alles, was am 10. Februar sichergestellt wurde, könnte deshalb rechtswidrig gewesen sein.
Gegen Sebastian Edathy wird seit Anfang des Jahres offiziell ermittelt, weil der Verdacht besteht, dass er kinderpornografische Bilder besitzt. Anfangs drehte sich alles um Nacktaufnahmen, die in Edathys Besitz zwar fragwürdig, strafrechtlich aber irrelevant waren. Bei der Wohnungsdurchsuchung wollen die Ermittler dann jugendpornografische Schriften gefunden haben. Außerdem spricht das Landeskriminalamt von Verbindungsdaten, die belegen, dass Edathy eindeutig kinderpornografische Bilddateien im Internet aufrief.
Der SPD-Politiker hat vor Kurzem eine Verfassungsbeschwerde eingelegt. Diese dreht sich darum, ob die Wohnungsdurchsuchung überhaupt auf einem ausreichenden Anfangsverdacht beruhte. Nun kommt die Frage der Immunität hinzu: Am 7. Februar erhielt der Bundestag eine Erklärung, in der Edathy auf sein Bundesabgeordneten-Mandat verzichtete. Keinen ganzen Tag später verkündete er seinen Rückzug aus 'gesundheitlichen Gründen' auch der Öffentlichkeit. Am Montag, den 10. Februar, durchsuchten die Ermittler dann seine Wohn- und Büroräume. Edathys Anwalt Noll gibt jetzt zu Bedenken, dass der Bundestag den Mandatsverzicht erst an jenem Montag bestätigte – und die Immunität an diesem Tag deshalb noch galt. Die Verwaltung des Bundestags bestätigt diese Reihenfolge, von der Staatsanwaltschaft ist noch kein Kommentar bekannt. Edathy hat darum gebeten, die Staatsanwaltschaft Hannover von den Ermittlungen abzuziehen.