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 08/09/2012

Übergangslösung für Beschneidungen

Übergangslösung für Beschneidungen

 

Religiös motivierte Beschneidungen bleiben in Berlin straffrei bis es eine bundesweite Regelung gibt. Allerdings ist die Erlaubnis an eine Reihe von Bedingungen geknüpft, die alle erfüllt sein müssen: So müssen beide Elternteile zuvor über die Risiken des Eingriffs aufgeklärt worden sein und ihr Einverständnis schriftlich erklären. Zudem müssen sie die religiöse Motivation nachweisen. Außerdem dürfen nur approbierte Ärzte diese Beschneidungen in steriler Umgebung unter 'größtmöglicher Schmerzfreiheit' und mit 'blutstillender Versorgung' durchführen. 'Wir heißen muslimisches und jüdisches Leben in Berlin ausdrücklich willkommen', sagte der dortige Justizminister Thomas Heilmann (CDU). Die Übergangsregelung hatte er gemeinsam mit jüdischen und muslimischen Verbänden sowie dem Generalstaatsanwalt erarbeitet. Das Jüdische Krankenhaus in Berlin nimmt zwischen 80 und 100 Beschneidungen im Jahr an männlichen Säuglingen vor. Die meisten davon sind Muslime. Nach Bekanntwerden des Kölner Urteils im vergangenen Mai, wonach die Beschneidung als Körperverletzung bewertet wurde, hatte es keine Beschneidungen mehr vorgenommen.

In Baden-Württemberg und Sachsen reicht die elterliche Einwilligung für den Eingriff aus, der nach den modernen medizinischen Standards vorgenommen werden muss. Wie andere Länder lehnt Bayern eine Übergangsregelung ab, weil das Thema zu diffizil sei. Die Bundesregierung muss noch über ein Gesetz entscheiden.

 

 

Von: Selina Marx – (Almanya Bülteni)

 

 

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