Pressespiegel KW 47-2013

In einer Rückblende hat Selina Marx die wichtigsten Ereignisse, die in der vergangenen Woche in der deutschen Presse zu lesen waren, für unsere Leser zusammengefasst.
30 Abgeordnete von CDU und den Grünen haben einen alten Zirkel, die Pizza-Connection, die Mitte der neunziger Jahre in Bonn gegründet worden war, wieder aufleben lassen. Angeblich will die geheime Runde ein schwarz-grünes Bündnis für 2017 vorbereiten. Angeführt wird der Kreis von CDU-Gesundheitsexperte Jens Spahn und dem Verteidigungspolitiker Omid Nouripour (Bündnis 90/Die Grünen). Im Januar soll das erste gemeinsame Treffen stattfinden.
Eine schwarz-grüne Koalition könnte in Hessen schon bald Realität werden. Hier hat der amtierende Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) den Grünen Koalitionsverhandlungen angeboten. Bouffier hatte sich zuvor mit Bundeskanzlerin Angela Merkel abgestimmt, die nichts gegen das Bündnis einzuwenden hat.
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Einigkeit in der Gesundheitspolitik (Süddeutsche)
Union und SPD haben ihren Streit um die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung beigelegt. Die bislang pauschal erhobenen Zusatzbeiträge werden künftig einkommensbezogen erhoben. Gleichzeitig entschieden sich die Parteien dafür, dass es keine Rückkehr zur jeweils hälftigen Finanzierung durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer geben wird. Der Arbeitgeberbeitrag wird bei 7,3 Prozent eingefroren. Zudem setzte die Union durch, in der Pflegeversicherung einen kapitalgedeckten Vorsorgefonds aufzubauen. Entsprechend soll der Beitragssatz zur Pflegeversicherung spätestens zum 1. Januar 2015 um 0,3 Prozentpunkte steigen. Ein Zehntelpunkt fließt dann in den Aufbau dieses neuen Vorsorgefonds, während 0,2 Punkte für eine bessere Betreuung von Pflegebedürftigen verwendet werden. Derzeit beträgt der Pflegebeitrag für kinderlose Erwachsene 2,3 Prozent des Bruttoeinkommens. Für Arbeitnehmer mit Kindern fallen 2,05 Prozent an.
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NPD-Verbotsantrag ist fertig (Welt)
Der Antrag der Bundesländer für ein Verbot der rechtsextremen NPD ist mit mehreren Monaten Verzögerung fertiggestellt worden. Neben dem Bundesverfassungsgericht werde voraussichtlich auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte über den Verbotsantrag gegen die Partei mit ihren rund 6000 Mitgliedern entscheiden. Der Verbotsversuch ist eine Konsequenz, die aus dem Auffliegen der rechtsextremistischen Terrorzelle Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) gezogen wird, auch wenn eine direkte Verbindung zwischen der Partei und der Organisation bisher nicht nachgewiesen werden konnte. Der Antrag stützt sich hauptsächlich auf Artikel 21 des deutschen Grundgesetzes, der besagt, dass Parteien verfassungswidrig sind, wenn sie die freiheitliche demokratische Grundordnung beseitigen wollen oder sie beeinträchtigen und somit den Bestand der Bundesrepublik gefährden. Kritiker des Antrags glauben, dass es sich um überflüssige Mühe handle, da die NPD sowieso nur noch in zwei Landtagen sitze und ihr Machteinfluss daher sehr begrenzt sei. Außerdem hat die Partei finanzielle Probleme. Zumal war Im Jahr 2003 bereits ein erster Versuch gescheitert, die rechtsextreme Partei zu verbieten. Damals war herausgekommen, dass V-Leute der Sicherheitsbehörden zu aktiv die Geschicke der Partei mitbestimmt hatten. Die NPD ging schließlich gestärkt aus dem Verbotsverfahren.
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Zustimmung für große Koalition sinkt (FAZ)
Einer aktuellen Umfrage des Deutschlandtrends der ARD zufolge, sinkt mit dem Andauern der Koalitionsverhandlungen zwischen SPD und Union die Zustimmung der Bevölkerung. Nur noch eine knappe Mehrheit von 55 Prozent stimmte für die Koalition. Für ein schwarz-grünes Bündnis sprachen sich 32 Prozent der Befragten aus. Immerhin 43 Prozent der Befragten sehen eine Neuwahl des Bundestages als Alternative.
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Von: Selina Marx* - (Almanya Bülteni)
* = Freie Journalistin - (Stipendiatin der Journalisten-Akademie der Konrad-Adenauer Stiftung)