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 18/11/2012

Pressespiegel KW 46-2012

In einer Rückblende hat Selina Marx die wichtigsten Ereignisse, die in der vergangenen Woche in der deutschen Presse zu lesen waren, für unsere Leser zusammengefasst.

Erster Staatsvertrag mit Muslimen und Aleviten unterzeichnet (Spiegel)

Hamburg hat als erstes deutsches Bundesland einen Staatsvertrag mit muslimischen Verbänden unterzeichnet. Demnach dürfen sich Muslime zukünftig an hohen Feiertagen freinehmen. Zudem soll es innerhalb der nächsten fünf Jahre alevitischen und islamischen Religionsunterricht an staatlichen Schulen geben. Die religiösen Gemeinschaften dürfen dann auch selbst Religionslehrer einsetzen. Neben dem Hamburger Landesverband der Türkisch-Islamischen Union der Anstalt für Religion (Ditib) unterschrieben als weitere muslimische Verbände der Rat der islamischen Gemeinden Hamburg (Schura) und der Verband der islamischen Kulturzentren (VIKZ) den Vertrag.

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Zahl der Zuwanderer in Deutschland gestiegen (Süddeutsche)

Die Zahl der Einwanderer in Deutschland ist erneut gestiegen. Alleine im ersten Halbjahr 2012 zogen 501.000 Menschen in die Bundesrepublik. Die Mehrheit von ihnen stammt aus den Ländern, in denen die Euro-Krise besonders starke Auswirkungen hat, wie Polen, Griechenland oder Spanien.

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19-Jähriger SPD-Kandidat fordert CSU heraus (Welt)

Er könnte der jüngste Parlamentarier Deutschlands werden: der türkischstämmige Abuzar Erdoğan kandidiert für die SPD im CSU-geprägten Rosenheim in Bayern bei der nächsten Bundestagswahl 2013. Wenn er gewinnt, wäre er der jüngste Parlamentarier Deutschlands. Im Interview mit der Welt erzählt er gegen welche Missstände er kämpfen möchte und warum er sich den Posten des Direktkandidaten zutraut.

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Gentests an Embryonen erlaubt (FAZ)

Die Bundesregierung hat die umstrittene Präimplantationsdiagnostik (PID) gebilligt. Demnach dürfen in Ausnahmefällen nun künstlich erzeugte Embryonen vor der Einsetzung in den Mutterleib untersucht werden. Der Gentest ist folglich nur in den Fällen zulässig, in denen eine Tot- oder Fehlgeburt droht oder ein Elternteil ein hohes genetisches Risiko für eine schwerwiegende Erbkrankheit in sich trägt. Zudemr muss eine Ethikkommission dem Eingriff zustimmen. Je nach Ergebnis der Untersuchung könnte es zu einer Vernichtung des Embyos kommen. Der Bundestag hatte das Gesetz bereits im Juli 2011 beschlossen, doch erst mit der jetzigen Verordnung dürfen die Gentests wirklich durchgeführt werden. Der Bundesrat muss dieser Entscheidung allerdings noch zustimmen.

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Selina Marx - Freie Journalistin

Von: Selina Marx* - (Almanya Bülteni)

* = Freie Journalistin – (Stippendiatin der Journalisten-Akademie der Konrad-Adenauer Stiftung)

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