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 13/10/2012

Pressespiegel KW 41-2012

In einer Rückblende hat Selina Marx die wichtigsten Ereignisse, die in der vergangenen Woche in der deutschen Presse zu lesen waren, für unsere Leser zusammengefasst.

Strompreise steigen 2013 (FAZ)

Die Ökostrom-Umlage wird 2013 von 3,6 Cent pro Kilowattstunde auf 5,3 Cent steigen. Das bedeutet, dass ein Haushalt mit vier Personen rund 70 Euro mehr im Jahr bezahlen muss. Bei einem Single-Haushalt sind es rund 30 Euro mehr pro Jahr. Experten erwarten, dass die Preise in den kommenden Jahren noch weiter ansteigen. Die Umlage entsteht, weil Der Ökostrom den Produzenten zu garantierten Preisen vom Staat abgenommen wird. Die Differenz zum Markttarif wird über die Umlage von den Verbrauchern bezahlt.

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Milliarden-Überschuss im Gesundheitsfond (Spiegel)

12 Milliarden Euro Überschuss sollen Ende des Jahres im deutschen Gesundheitsfond liegen. Grund ist die gute wirtschaftliche Lage Deutschlands. Für das kommende Jahr rechnen Experten sogar mit einem Anstieg auf 15 Milliarden Euro. Manche Krankenkassen wollen deshalb die Praxisgebühr an ihre Kunden zurückzahlen, andere das Geld für schlechte Zeiten sparen.

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Streit um Nebeneinkünfte der Parlamentarier (Süddeutsche)

Fast jeder dritte Bundestagsabgeordnete verdient sich etwas dazu. Die meisten davon stammen aus der CSU oder CDU. Die geringste Zahl der Abgeordneten mit Nebeneinkünften haben die Grünen vorzuweisen. Nebenverdienste sind laut Abgeordnetengesetz legal. Wenn die Abgeordneten dabei jedoch mehr als 1000 Euro im Monat oder 10.000 Euro im Jahr verdienen, müssen die Politiker die Tätigkeiten öffentlich machen. Der Kanzlerkandidat der SPD, Peer Steinbrück, hat mindestens 560.000 Euro mit Vorträgen nebenher verdient und führt damit die Liste der Topverdiener im Bundestag an. Deshalb hat die Regierung ihn jetzt scharf angegriffen. Die SPD wiederrum gab die Kritik zurück und forderte eine allgemeine Offenlegung der Verdienste. Dies lehnte die FDP jedoch ab.

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Neues Beschneidungsgesetz endgültig verabschiedet (Zeit)

Nach dem neuen Gesetz sind Beschneidungen von Jungen zulässig, wenn sie nach den Regeln der ärztlichen Kunst erfolgen und das Kindeswohl nicht gefährden. Das bedeutet, dass ein Kind im Zweifel eine Betäubung oder Narkose bekommt. In den ersten sechs Lebensmonaten dürfen Säuglinge auch von religiösen Beschneidern beschnitten werden, die zwar keine Ärzte, aber 'dafür besonders ausgebildet' sind. Nach Auskunft des Zentralrats der Juden praktizieren in Deutschland vier Beschneider, die im Ausland ausgebildet wurden und teilweise auch Rabbiner und Ärzte sind. In Deutschland erfolgt bislang keine Ausbildung von Beschneidern. Der Zentralrat der Juden hat jedoch die Entwicklung eines Ausbildungsganges angekündigt.
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Selina Marx - Freie Journalistin

Von: Selina Marx* - (Almanya Bülteni)

* = Freie Journalistin – (Stippendiatin der Journalisten-Akademie der Konrad-Adenauer Stiftung)

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