Neue KFZ-Steuer beschlossen

Die neue Kfz-Steuer für Neuwagen, welches am 1.Juli dieses Jahres in Kraft treten soll, wird nach dem CO2-Ausstoß dieser geregelt werden, anstatt wie bislang nach der Hubraumgröße. Dadurch soll der Kauf schadstoffarmer Automobile angeregt und gefördert werden. Zudem soll die Kfz-Steuer in Zukunft an den Bund gehen. Die hierfür notwendige Grundgesetzänderung wurde vom Bundesrat einstimmig beschlossen. Während die neue Regelung vorerst nur Neuwagen betrifft, sollen ältere PKW erst ab 2013 von der neuen Fahrzeugsteuer anbelangt werden.
Bis 2011 Steuerfrei
Die neue Kfz-Steuer wird sich in erster Linie nach dem Schadstoffausstoß sowie Hubraum richten, der Sockelwert von 120 Gramm Kohlendioxid (CO2) / km wird bis 2011 steuerfrei bleiben, allerdings in den beiden Folgejahren sich auf 110 Gramm verringern und ab 2014 lediglich 95 Gramm betragen müssen. Wird dieser Sockelwert überschritten, so wird ein Betrag von 2€ pro Gramm CO2 und km fällig werden.
Zusätzlich wird pro angefangene 100 Kubikzentimeter Hubraum für Benziner 2 € und für Diesel 9,50€ erhoben.