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 03/06/2014

Gaskunden können Geld zurückverlangen

Gaskunden können Geld zurückverlangen

 

Es ist einer der seltenen Siege für die Verbraucher: Verbraucherverbände waren gegen die umstrittene Wärmemarktklausel vorgegangen – und haben Recht bekommen. Die Klausel diente Energierversorgern wie RWE und E.on dazu, den Gaspreis bei bestimmten Kunden einseitig zu erhöhen. Summen bis in den vierstelligen Bereich musste E.on nun zurückerstatten – zwei Hamburger Gerichte erklärten die Klausel für unwirksam. E.on verzichtete auf weitere Rechtsmittel und stimmte einem Vergleich zu. Doch das könnte erst der Anfang gewesen sein: Laut 'Spiegel Online' können jetzt noch mehr Kunden ihr Geld zurückverlangen. Der Hamburger Grundeigentümerverband schätzt die Chancen für derartige Klagen als gut ein. E.on versucht unterdessen, die Gerichtsurteile unter Verschluss zu halten: In einem Schreiben forderte das Unternehmen die Kläger dazu auf, Stillschweigen zu bewahren.


Von: Finja Seroka – (Almanya Bülteni)

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