Einigung beim Mindestlohn

Die Sozialdemokraten haben ein weiteres ihrer Projekte auf den Weg gebracht: Das Bundeskabinett hat dem Gesetzesentwurf zum Mindestlohn am Mittwoch zugestimmt. Sicher ist damit noch nicht, ob in Deutschland ab 2015 ein flächendeckender Mindestlohn von 8,50 Euro gilt. Aber das Gesetz hat eine wichtige Hürde genommen.
Bis kurz vor der Sitzung hatten sich CDU- und SPD-Politiker beraten, um sich auf einen Entwurf zu einigen: Während die SPD einen flächendeckenden Mindestlohn für alle Arbeitnehmer angestrebt hatte, wollten CDU-Politiker zahlreiche Gruppen von der Regel ausnehmen und den Beginn so weit wie möglich in die Zukunft verschieben.
Andrea Nahles (SPD) hat letztlich einen Entwurf vorgelegt, der vor allem zwei Ausnahmen macht. So sind Jugendliche unter 18 ohne Ausbildung von der Lohnuntergrenze ausgenommen. Auch für Pflichtpraktika während des Studiums gilt die Grenze nicht. Außerdem dürfen Arbeitgeber Langzeitarbeitslosen in den ersten sechs Monaten weniger als 8,50 Euro bezahlen. Die Koalition begründet das damit, dass sie so den Jobeinstieg erleichtern. Die Linke und Gewerkschaften kritisieren hingegen, dass Arbeitgeber die Regelung ausnutzen und die Verträge nach dem halben Jahr nicht verlängern. Die Langzeitarbeitslosen würden sich dann von einem befristeten Job zum nächsten hangeln.
Wirtschafts-Experten fürchten Entlassungswellen, weil viele Betriebe den Mindestlohn nicht zahlen könnten. Eine Ifo-Umfrage jedoch zeigt, dass die meisten Firmen der neuen Regelung entspannt entgegen sehen – und viele ohnehin schon mehr zahlen.
Ab Juni soll der Bundestag über den Gesetzesentwurf beraten und ihn im Juli schließlich verabschieden. Ab 2015 würde die Lohnuntergrenze gelten – doch auch hier gibt es Ausnahmen bis 2016. Schließlich soll eine unabhängige Kommission in Zukunft über die Höhe des Mindestlohnes entscheiden.