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 15/04/2014

Die Speicherung der Vorratsdaten ist unzulässig

Die Speicherung der Vorratsdaten ist unzulässig

 

Die Große Koalition hatte angekündigt, ein neues Gesetz auf den Weg zu bringen, dass die Speicherung von Daten auch ohne Anlass möglich machen sollte. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) jedoch hat der europäischen Sammelwut einen Riegel vorgeschoben: Daten ohne einen Verdacht auf Straftaten zu sammeln sei rechtswidrig. Die Richter urteilten, dass die Richtlinie von 2006 'ein besonders schwerwiegender Eingriff in die Grundrechte auf Achtung des Privatlebens und auf Schutz personenbezogener Daten'. Die gängige Praxis der Vorratsdatenspeicherung war bisher, dass Metadaten von Internetprovidern mindestens sechs Monate und maximal zwei Jahre lang gespeichert werden. Erfasst wurden dabei Zeit, Ort, Teilnehmer und Art einer Nachricht oder eines Telefonats. Der Inhalt der Kommunikation wurde hingegen nicht aufbewahrt.

Das Bundesverfassungsgericht in Deutschland hatte die EU-Richtlinie bereits 2010 für grundgesetzwidrig erklärt. Die große Koalition arbeitet jedoch an Plänen zu einer Neuauflage. Die Notwendigkeit der Vorratsdatenspeicherung ist wissenschaftlich umstritten.


Von: Finja Seroka – (Almanya Bülteni)

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