Der Doppelpass kommt

Die große Koalition hat sich auf einen Gesetzesentwurf für die doppelte Staatsbürgerschaft geeinigt: In Deutschland geborene und aufgewachsene Kinder sollen sich in Zukunft nicht mehr bis zu ihrem 23. Lebensjahr für einen Pass entscheiden müssen. Union und SPD hatten in den vergangenen Wochen darüber gestritten, was 'aufgewachsen' bedeutet. Künftig sollen nun Kinder ausländischer Eltern, die sechs Jahre eine Schule in Deutschland besucht haben oder bis zu ihrem 21. Geburtstag mindestens acht Jahre in Deutschland gelebt haben, beide Staatsbürgerschaften behalten dürfen. Die SPD konnte damit die Kriterien von Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) aufweichen. Maizière hatte gefordert, dass für den Doppelpass ein erfolgreicher Schulabschluss oder eine abgeschlossene Berufsausbildung sowie ein 12-jähriger Aufenthalt in der Bundesrepublik nachgewiesen werden müssen.
Allerdings wollten SPD-Politiker die Optionspflicht eigentlich für alle in Deutschland geborenen Kinder abschaffen. Aus den eigenen Reihen und denen der Opposition erklingen nicht zuletzt deshalb kritische Stimmen. Von einem enttäuschenden Vorschlag, der dem Einwanderungsland Deutschland schade und einem Bürokratiemonster ist die Rede.
Das Gesetz soll noch in diesem Jahr umgesetzt werden; das parlamentarische Verfahren beginnt voraussichtlich im April.
Mit der doppelten Staatsbürgerschaft setzt die große Koalition ein weiteres Wahlversprechen um. In den vergangenen Wochen haben sich CDU und SPD bereits auf die Mütterrente, Rente mit 63 und die Frauenquote geeinigt. In den kommenden Tagen wollen die Parteien über den Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde verhandeln.