Kennen Sie Ihre Rechte, wenn Sie sich auf eine Reise mit dem Fernbus begeben? Wissen Sie, wo Sie anrufen müssen, wenn Sie Ihr Gepäck verlieren oder wie Sie bei Verspätung, Unfall oder Ausfall handeln müssen? Für unsere Leser haben wir die wichtigsten Aspekte und Antworten auf diese Fragen zusammengefasst:

SIE HABEN EIN PROBLEM IND WISSEN NICHT WEITER?

Angenommen, Sie kommen an Ihr Ziel an und steigen gemütlich aus dem Bus und bemerken plötzlich: Das Gepäck ist beschädigt. In solchen Situationen sollten Sie zuerst den Busfahrer darüber in Kenntnis setzen. Er kann Ihnen eine Hotline-Nummer weitergeben oder aber sich direkt mit dem Unternehmen in Verbindung setzen. Meistens füllt der Busfahrer ein Beschädigungsprotokoll aus. Laut ADAC sollte die Beschädigung nochmals per Foto festgehalten werden. Andere Fahrgäste als Zeugen für den Vorfall zu gewinnen und deren Kontaktdaten festzuhalten, ist ein anderer wichtiger Schritt, den Sie in Erwägung ziehen sollten, um auf der sicheren Seite zu stehen. Bei Beschädigung einer Mobilitätshilfe muss das Unternehmen für die gesamten Kosten aufkommen und schnellstmöglich für einen Ersatz sorgen. Innerhalb von drei Monaten sollte dabei eine Anzeige gegenüber dem Busunternehmen eingereicht werden. In jedem Falle aber sollten Sie Rechnungen, Fahrkarten und dergleichen aufheben, um im Falle einer erfolglosen Beschwerde beim Unternehmen das Eisenbahn-Bundesamt zu kontaktieren und dort seine Beschwerde noch einmal einzureichen.

GEPÄCK GESTOHLEN – WAS NUN?

Achten Sie darauf, dass Sie vor der Abreise ein Bild des offenen Gepäcks machen, da nur so eine Entschädigungszahlung Ihnen zusteht, falls das Gepäck gestohlen wird. Denn Sie stehen in der Beweispflicht, den (Wert-)Inhalt Ihres Koffers nachzuweisen. Ein anderer Problemfall: Sie stehen mit Ihrem Gepäck am Bahnhof und warten auf Ihren Bus. Die Zeit vergeht und plötzlich bemerken Sie, dass der Bus ausfällt. Was nun?
Kommt der Bus zu spät oder fällt er komplett aus, weil die Störung außerhalb des Einflussbereiches des Unternehmens liegt, so kann der Kunde nicht gegen das Unternehmen vorgehen. Ist dies aber nicht der Fall, so ist das Unternehmen dazu verpflichtet, nach 30 Minuten die Passagiere zu informieren. Nach 90 Minuten Verspätung kann der Kunde auf einen kostenlosen Imbiss und Getränke bestehen. Bei 120 Minuten sieht die Sache nun ganz anders aus: Das Unternehmen ist verpflichtet, Alternativen anzubieten. Diese könnte eine kostenlose Rückbeförderung zum Abfahrtsort, eine kostenlose Beförderung zum Zielort oder eine Erstattung des Fahrpreises sein. Was aber, wenn das Unternehmen keine der Alternativen anbietet? In diesen Fällen haben Sie als Passagier die Möglichkeit, einen Anspruch auf Entschädigung in Höhe von 50% des Fahrpreises zu verlangen.

BUSPANNE UND AUßERPLANMÄßIGE ÜBERNACHTUNG – EAS NUN?

Tatsächlich muss das Busunternehmen die Fahrtkosten bis zum Hotel und die Übernachtung – maximal 80€ pro Person/pro Nacht und maximal für zwei Übernachtungen - übernehmen. Müssen Sie vorstrecken, so heben Sie die Belege gut auf, so dass Sie diese beim Busunternehmen später einreichen und nur so eine Rückerstattung der ausgegebenen Summe erhalten.
In Falle eines Verkehrsunfalls steht das Busunternehmen in der Pflicht, die Bedürfnisse seiner Fahrgäste – von Erste Hilfe, Verpflegung bis hin zur Kleidung und weiterer Beförderung – zu erfüllen. Dem Fahrgast steht außerdem im Schadensfall eine Entschädigung zu, deren Höhe von Bundesland zu Bundesland variieren kann, aber der Höchstbetrag nicht 220.000€ pro Fahrgast unterschreiten darf. Nun wünschen wir Ihnen eine gute und sichere Reise!

Von: Betül Bayro – (Almanya Bülteni) – Düsseldorf