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 30/08/2015

Pressespiegel KW 36-2015

In einer Rückblende haben Finja Seroka und Boris Ludwig die wichtigsten Ereignisse, die in der vergangenen Woche in der deutschen Presse zu lesen waren, für unsere Leser zusammengefasst.

Richterspruch macht Eltern sprachlos (Süddeutsche Zeitung)
Eltern haben laut einem Urteil des Dresdner Oberlandesgerichts keinen gesetzlichen Anspruch auf Schadensersatz, wenn ein fehlender Kita-Platz sie vom Wiedereinstieg in den Beruf abhält. Damit wiesen sie die Klage dreier Mütter aus Leipzig ab, denen die Stadt keinen Kita-Platz zur Verfügung stellen konnte.
Das Gesetz schütze nicht die Eltern und ihren Einstieg ins Berufsleben, sondern die Kinder und ihr Recht auf frühkindliche Förderung, so die Richter. Zwar verletze die Stadt durch die fehlenden Betreuungsmöglichkeiten ihre Amtspflicht, daraus entstehe aber kein Recht auf finanzielle Entschädigung.
Elternverbände kritisierten, die Kommunen würden das Urteil geradewegs dazu angeleitet, den Ausbau der Betreuungsplätze nicht weiter zu verfolgen. So werde der gesetzliche Anspruch auf einen Kita-Platz ausgehöhlt.
Gegen das Urteil kann noch vorm Bundesgerichtshof Revision eingelegt werden.
Kommentar: hier

 

Bundeskanzlerin besucht Brennpunkte (Spiegel, Zeit, Tagesschau)
Die Bundeskanzlerin hat in der vergangenen Woche gleich mehrere Orte in Deutschland besucht, die in letzter Zeit für Schlagzeilen gesorgt haben. Anfang der Woche machte sie einen Spaziergang durch Duisburg-Marxloh – ein Stadtteil, der als der Problemkiez des Westens gilt. Spiegel Online fasst die Situation dort mit „Elend, Flüchtlinge, Gewalt“ zusammen. Laut eines internen Polizeipapiers fürchten die Beamten die öffentliche Ordnung in Marloh langfristig nicht mehr garantieren zu können.

Als Angela Merkel zum Bürgerdialog ins Hotel Montan kam, waren die jedoch Straßen gefegt und aufgeräumt.  Auch deswegen überwogen am Ende die Buhrufe. „Nach 105 Minuten Bürgerdialog bleibt Ernüchterung“, resümiert Spiegel Online.

Einen Tag später, am Mittwoch, sprach die Bundeskanzlerin in Heidenau. Sie war dort, weil Rechtsextreme gewalttätig vor der Asylbewerberunterkunft demonstriert hatten. 33 Polizisten waren verletzt worden. Am Mittwoch jedoch wollte sie sich mit den Flüchtlingen vor Ort unterhalten und beachtete die Rechten nicht. Im Anschluss tauchte ein Video bei Youtube auf, in dem eine Frau Merkel beleidigt. Die Dresdner Polizei ermittelt.

Vizekanzler Sigmar Gabriel (SPD) hatte Heidenau bereits in der vorigen Woche besucht und die rechten Ausschreitungen deutlich verurteilt. Im Laufe der Woche stand ein Demonstrationsverbot im Raum, das jedoch vom Bundesverfassungsgericht gekippt wurde.

Unterdessen machen sich mehrere berühmte Persönlichkeiten in Deutschland für Flüchtlinge stark – zum Beispiel Joko und Klaas: hier

Mehr Infos finden Sie hier, hier und hier

 

Arbeitgeber gegen Acht-Stunden-Tag (ZEIT)
Die deutsche Wirtschaft fordert von der Bundesregierung eine Abschaffung des Acht-Stunden-Tages und die Einführung einer maximalen Wochenarbeitszeit, die sich Arbeitnehmer frei einteilen könnten.
Um der zunehmend digitalen Arbeitswelt gerecht zu werden, seien flexiblere Arbeitszeiten notwendig, als sie das Arbeitszeitgesetz von 1994 vorschreibe. Auch die Vereinbarkeit von Beruf und Familie steige durch den Vorschlag, so die Arbeitgeber.
Gegen die Pläne protestiert unter anderem der Deutsche Gewerkschaftsbund scharf. Sie seien weder sozial verantwortlich, noch ökonomisch sinnvoll. Zahlreiche gesetzliche Sonderregelungen hätten schon jetzt den Acht-Stunden-Tag faktisch abgeschafft. Weitere Lockerungen gingen ausschließlich zu Lasten der Arbeitnehmer, verlautete es aus Gewerkschaftskreisen.
Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) zeigte sich gesprächsbereit zu flexibleren Arbeitszeiten, lehnte aber die Abschaffung des Acht-Stunden-Tages bis auf Weiteres ab. 2016 wolle die Bundesregierung Gesetzesvorschläge vorlegen, bis dahin ist ein Bürgerdialog geplant.

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Wissenschaftler kritisieren geplantes Gesetz zur Sterbehilfe (FAZ)
Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages diskutierten vor der Sommerpause mehrere Entwürfe, die das Sterbehilfegesetz reformieren sollen. Im Laufe der Debatte zeichnete sich ab, dass die Parlamentarier die Regeln verschärfen wollen. Mitarbeiter des wissenschaftlichen Diensts haben sich jetzt kritisch geäußert: Das Vorhaben könnte verfassungswidrig sein.

Einer der Gesetzesvorschläge wollte etwa die „geschäftsmäßige“ Sterbehilfe verhindern. Dies verstoße gegen das Bestimmtheitsgebot. Bei den anderen beiden Entwürfen zweifelt der Wissenschaftliche Dienst an, dass der Bund überhaupt für ein solches Gesetz zuständig ist.

Bisher ist die Gesetzeslage in Deutschland lückenhaft: Sterbehilfevereine zum Beispiel befinden sich rechtlich in einer Grauzone. Da Selbstmord straffrei ist, darf man dem Menschen, der sterben möchte, etwa einen Strick reichen, nicht aber Gift.

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Von: Boris Ludwig und Finja Seroka – (Almanya Bülteni)