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 23/10/2020

Wann und wo besteht Maskenpflicht?

Wann und wo besteht Maskenpflicht?

Die Infektionszahlen steigen – mitunter auch jahreszeitbedingt – auf drastische Weise in Deutschland. Vielerorts besteht inzwischen Maskenpflicht – auch außerhalb geschlossener Räume. Jeden Tag werden neue „coronabedingte“ Anordnungen veröffentlicht, wo man als Bürger den Überblick sehr leicht verlieren kann. Wo und wann muss man eine Maske tragen und wann darf man diese ablegen? Für unsere Leser haben wir die Antworten zusammengefasst:
Die Aussage des Präsidenten der Bundesärztekammer, Klaus Reinhardt, nämlich die Infragestellung des Mund-Nasen-Schutzes (MNS) hat eine Diskussion in Deutschland entfacht, an der sich die Geister scheiden. Während in vielen Bundesländern die Maskenpflicht auf öffentliche Räume ausgeweitet wurde, stellt sich vielerorts die Frage, weshalb trotz Maskenpflicht die Infektionszahlen enorm gestiegen sind?  Denn gerade um die Infektionszahlen reduzieren zu können, haben einige Städte in Deutschland die Maßnahmen verschärft, sodass die Maskenpflicht jetzt auch auf der Straße gilt: insbesondere in Einkaufsstraßen, auf (Wochen-)Märkten und Warteschlangen oder wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.

WANN DARF DIE MUND-NASEN-BEDECKUNG ABGENOMMEN WERDEN?
Befinden Sie sich in einer Gastronomie oder in einer Einkaufsstraße, so dürfen Sie während des Verzehrs die Maske abnehmen. Dabei sollte verstärkt auf den Abstand geachtet werden. Das Rauchen ist jedoch kein Grund, um die Maske abnehmen zu dürfen – auch hier gibt es regionale Abweichungen, so ist beispielsweise in Düsseldorf das Abnehmen der MNS-Bedeckung während dem Rauchen mit einer Geldstrafe verbunden.
Auch beim Sport sollte darauf geachtet werden, dass die Maske getragen wird. Dies gilt vor allem für Jogger und Fahrradfahrer, die sich im öffentlichen Raum befinden. In maskenfreien Gebieten sollten Sie darauf achten, dass Sie den Mindestabstand definitiv einhalten. Denn gerade sportliche Aktivitäten verstärken die Bildung von Tröpfchen und deren Ausstoß.
Bei der ganzen Informationsflut ist es oftmals schwierig, den Überblick zu verlieren. Um auf den aktuellsten Stand zu bleiben, empfiehlt es sich daher, sich auf den Internetseiten der Stadt über die Regelungen und Vorschriften zu informieren, in der man wohnt.
In jedem Falle aber empfiehlt es sich, die MNS-Bedeckungsvorschrift einzuhalten – nicht nur, um unnötige Strafgelder, sondern auch um unnötige Infektionen zu vermeiden. In diesem Sinne – bleiben Sie weiterhin gesund!

Von: Betül Bayro – (Almanya Bülteni) – Düsseldorf
Foto: (AA)