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 05/10/2020

Kündigung des Mietvertrages bei Gewaltandrohung

Kündigung des Mietvertrages bei Gewaltandrohung

Treffen Mieter und Vermieter aufgrund von Meinungsverschiedenheiten aufeinander, so ist oftmals ein Streit die Folge, wenn nicht gar ein Rechtsstreit, der dann oft vor Gericht endet. Mietern wird geraten, selbst bei schwerwiegenden Streitigkeiten nicht die Nerven zu verlieren und dem Vermieter mit Gewalt zu drohen, da dies ein Rechtfertigungsgrund für die fristlose Vertragskündigung sein kann, ohne dass eine vorherige Abmahnung erfolgen muss (Urteil des Amtsgerichts Berlin Tempelhof-Kreuzberg (Az.: 17 C 197/19).

EMPFEHLUNG FÜR MIETER

Den Mietern wird daher empfohlen, ihre Ansprüche mit Rechtsmitteln geltend zu machen und nicht zur Gewalt als Lösungsmittel des bestehenden Problems zu greifen.

Von: Fatih Güvercin – (Almanya Bülteni) – Düsseldorf