-
Aa
+
 29/12/2020

Höhere Rente durch Kindererziehung

Höhere Rente durch Kindererziehung

Wer ein Kind erzieht, kann hierfür Pflichtbeiträge und Ansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung anerkannt bekommen. Zweck dieser Regelung ist es, einen Ausgleich für Mütter und Väter zu schaffen, die aufgrund der Erziehung des Nachwuchses in den ersten Lebensjahren für eine bestimmte Zeit nicht arbeiten können.
Der Zeitraum der Kindererziehung kann die zukünftige Rente der Eltern daher positiv beeinflussen. Die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin erklärt, dass Eltern ihre Kindererziehung bei der gesetzlichen Rentenversicherung anrechnen lassen und hierfür bis zu drei Jahre Beitragszeiten (in Höhe eines Rentenpunktes pro Kind) anerkannt bekommen können. Ein Rentenpunkt im Osten Deutschlands beträgt 33,23 Euro im Monat (Stand: 2020), im Westen hingegen 34,19 Euro. Der Rentenpunkt wird zusätzlich zu den regulären Rentenbeiträgen ausgezahlt. Allerdings existiert nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung von Bund in Berlin eine Beitragsbemessungsgrenze von aktuell 82.800 Euro (im Osten 77.400 Euro), die bei der Auszahlung der Rente berücksichtigt wird.
Ferner kann der Zeitraum der Kindererziehung für die Mindestversicherungszeit von fünf Jahren, die sich für einen Rentenanspruch für notwendig erweist, gezählt werden. Sollte die Kindererziehungszeit nicht für die Mindestversicherungszeit reichen, dann könnten auch freiwillige Beträge in die Rentenkasse eingezahlt werden.

BERÜCKSICHTIGUNGSZEITEN AUCH MAßGEBLICH

Zudem können auch Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehungszeit bei der Berechnung der Rente maßgeblich sein. Die Berücksichtigungszeiten umfassen den Zeitrahmen ab dem Tag nach der Geburt bis zu zehn Jahren. Falls Eltern neben der Kindererziehung eine Tätigkeit über den genannten Zeitrahmen ausgeübt haben, können sie von der positiven Auswirkung dieser Berücksichtigungszeiten auf ihre Rente profitieren.
Die Berücksichtigungszeiten werden auf die regulären Rentenbeiträge höchstens bis zum Durchschnittsentgelt für maximal zehn Jahre aufgerechnet. Die Zahlung in die Rentenkasse wird dadurch aufgestockt. Das Durchschnittsentgelt liegt für das Jahr 2020 bei etwa 40.551 Euro.
Bei der Berechnung der zukünftigen Rente wird beispielsweise ein Jahreseinkommen in Höhe von 24.000 Euro um 50 Prozent aufgerechnet. Aktuell würde hieraus dann eine erhöhte Rente um etwa zehn Euro monatlich mehr resultieren.
Vorausgesetzt wird, dass betroffene Eltern 25 Jahre als rentenrechtliche Zeiten vorweisen können. Die Regelung für die Berücksichtigungszeiten bezweckt primär die Schließung von Lücken in der Versicherungszeit. Die Kindererziehungs- sowie auch die Berücksichtigungszeit kann daher nur Beachtung in der Versicherungszeit finden, wenn betroffene Personen einen entsprechenden Antrag bei der zuständigen Rentenversicherung stellen.
Die Deutsche Rentenversicherung Bund berät bei jeglichen Angelegenheiten und Fragen zu diesem Thema unter der kostenlosen Servicehotline 0800 1000 4800.

Von: Sevinç Onart – (Almanya Bülteni) – Düsseldorf
Foto: (AA)