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 12/03/2020

Aus für Blitzer-Apps

Aus für Blitzer-Apps

Wer kennt das nicht? Man hat es eilig und drückt auch Mal etwas auf das Gaspedal – und schon wird man geblitzt. Ärgerlich – aber doch notwendig, wenn man die Sicherheit auf den Straßen gewährleisten möchte. Um Radarfallen zu vermeiden, nutzen viele Autofahrer so genannte Blitzer-Apps. Doch sind diese überhaupt legal?

Bislang wurde die Gesetzeslücke genutzt, um Geschwindigkeitsüberwachungen aus dem Weg zu „fahren.“ Denn laut Straßenverkehrsordnung (Paragraph 23 StVO) wurden Blitzer-Apps nicht ausdrücklich genannt: „"Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte)."

Der Gesetzesgeber hat nun mit einer Gesetzesnovelle, mit Zustimmung des Bundesrates, diese Lücke geschlossen und dem Paragraphen 23 StVO um folgenden Wortlaut vervollständigt: „Fahrzeugführende Blitzer-Apps, zum Beispiel auf Smartphones oder in Navigationssystemen, während der Fahrt nicht verwenden dürfen.“ Hält man sich nicht an das Gesetz, so kann man mit einem Bußgeld in Höhe von 75 Euro rechnen, inklusive einem Punkt in Flensburg. Also Finger weg vom Blitzer-App und Fuß runter vom Gaspedal!

Doch die neue Regelung weist trotzdem Lücken auf: zum einen kann die Polizei, ohne konkreten Verdacht, keine Smartphones auf Blitzer-Apps kontrollieren. Selbst wenn festgestellt werden sollte, dass auf dem Smartphone ein Blitzer-App installiert ist, so kann das Handy dennoch nicht in Beschlag genommen werden, sondern höchstens eine Deinstallation der App gefordert werden.

Zum anderen hat die Gesetzesnovelle die Beifahrer nicht ausdrücklich genannt, die eine solche Blitzer-App haben und nutzen. Dies bedarf ebenfalls einer juristischen Klärung.

Autofahrern ist nicht nur die Handynutzung am Steuer untersagt, sondern auch die Nutzung von Lichthupe oder Hupe, wenn man andere Autofahrer vor Blitzern warnen möchte. Denn Lichthupe und Hupe dürfen ausschließlich bei Überholungsmanöver außerhalb geschlossener Ortschaften eingesetzt werden oder um andere Verkehrsteilnehmer vor Gefahren zu warnen. Wohingegen ein Handzeichen zur Warnung vor Blitzern erlaubt ist. Autofahrern wird daher empfohlen, Blitzer-Warnungen im Radio zu beachten.

Von: (Almanya Bülteni) – Düsseldorf