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 23/11/2014

Pressespiegel KW 47–2014

Pressespiegel KW 47–2014

In einer Rückblende hat Finja Seroka die wichtigsten Ereignisse, die in der vergangenen Woche in der deutschen Presse zu lesen waren, für unsere Leser zusammengefasst.

Bundesverfassungsgericht gibt katholischer Kirche Recht (Süddeutsche Zeitung, FAZ)

Ein Chefarzt eines Düsseldorfer Krankenhauses heiratete zum zweiten Mal – und erhielt prompt eine Kündigung. Denn sein Arbeitgeber war die katholische Kirche, die sein Verhalten aus sittlich-moralischen Gründen für nicht mehr tragbar befand. Denn laut Kirchenlehre kann eine Ehe nicht aufgelöst werden. Wer sich trotzdem scheiden lässt und erneut heiratet, gilt als Sünder.

Der Arzt wollte sich mit der Kündigung nicht abfinden und klagte. Der Fall ging 2011 bis vor das Bundesarbeitsgericht, wo die Richter die Sonderrechte der katholischen Kirche und die Arbeitnehmerrechte gegeneinander abwogen. Schließlich entschieden sie für den Chefarzt.

Doch jetzt ist das Urteil hinfällig: Das Bundesverfassungsgericht hat diese Woche entschieden, dass die in der Verfassung garantierten Sonderrechte der Kirchen nicht genügend berücksichtigt wurden. Jetzt muss das Bundesarbeitsgericht den Fall noch einmal neu aufrollen.

Die Debatte um die Sonderstellung der kirchlichen Arbeitgeber lebt mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts neu auf. Immer wieder wird das Vorgehen kritisiert. Doch die Gerichte haben den Status der Kirchen zuletzt vor allem gestärkt: Dass beispielsweise ein evangelisches Krankenhaus einer muslimischen Krankenschwester das Tragen eines Kopftuches untersagte, segnete das Bundesarbeitsgericht in Erfurt ab.

Die katholische Kirche modernisiert ihr Arbeitsrecht unterdessen nun möglicherweise selbst: Verstoßen Mitarbeiter gegen die Glaubens- und Sittenlehre, heiraten also zum Beispiel erneut oder leben in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft, soll ihnen künftig mit mehr Augenmaß begegnet werden. Den Diözesanbischöfen liegen gerade Novellierungen der „Grundordnung für den kirchlichen Dienst im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse“ vor. Die Novelle ermöglicht Arbeitgebern einen größeren Ermessensspielraum, eine 180-Grad-Wendung stellt sie jedoch nicht dar. Die Sanktionsmöglichkeiten bleiben erhalten, einschließlich einer Kündigung. Auch müssen alle Mitarbeiter die Grundsätze der katholischen Glaubens- und Sittenlehre weiterhin „anerkennen und beachten“.

Der Ständig Rates der Bischofskonferenz soll die neue Grundordnung am Montag verabschieden. Ob dies gelingt, ist noch nicht sicher.

Mit 500.000 Mitarbeitern ist die katholische Kirche der größte nichtstaatliche Arbeitgeber Deutschlands.

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Bisher 60 Extremisten aus Deutschland getötet (FAZ)

In den Reihen des so genannten Islamischen Staates (IS) sind bisher rund 60 Islamisten aus Deutschland ums Leben gekommen. Laut Bundesverfassungsschutz haben sich in den letzten Monaten mehr als 500 Personen aus der Bundesrepublik als Kämpfer auf den Weg in die Krisengebiete in Syrien und im Irak gemacht. Zehn Prozent der aus Deutschland Ausgereisten sind damit in dem blutigen Konflikt ums Leben gekommen.
Der Verfassungsschutz veröffentlichte in der vergangenen Woche noch mehr Zahlen zum Thema: Mindestens neun der 60 Getöteten seien bei Selbstmordanschlägen ums Leben gekommen.
Von den Deutschen, die sich den Kämpfern im sogenannten Islamischen Staat angeschlossen hätten, seien inzwischen circa 150 zurückgekehrt, die nun überwacht werden müssten.
Zur aktuellen Terrorgefahr sagte der Präsident des Bundesverfassungsschutzes: „Man muss einfach wissen, es gibt eine gewisse Gefahr.“ In Deutschland bestünde das gleiche Anschlagsrisiko wie in Großbritannien oder Frankreich.

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Erste deutsche Großbank führt Negativzinsen ein (Handelsblatt)

Unternehmen, die ein großen Teil ihres Vermögens bei der Commerzbank anlegen, werden künftig dafür bestraft: Die Bank reicht die negativen Einlagezinsen der Europäischen Zentralbank (EZB) an ihre Kunden weiter. Ein Sprecher sagte, die Commerzbank behalte sich eine„Guthabengebühr bei einzelnen großen Firmenkunden mit hohen Guthaben sowie bei Großkonzernen und institutionellen Anlegern“ vor. Einen generellen Prozentsatz gibt es nicht. Wie hoch der Negativzinssatz ausfällt, soll von Fall zu Fall entschieden werden.

Privatkunden und mittelständische Unternehmen müssten jedoch nicht mit einem Strafzins rechnen.

Die Commerzbank ist die erste deutsche Großbank, die einen Negativzins einführt. Als erstes heimisches Institut erhob die Skatbank einen Strafzins.

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Große Koalition debattiert über Umgang mit Putin (Spiegel)

Die Lage zwischen der westlichen Welt und Russland ist weiter angespannt. In Deutschland gehen die Meinungen auseinander, wie mit dem Präsidenten Wladimir Putin umgegangen werden sollte – in der Bevölkerung, aber zunehmend auch in der Politik.

Am Dienstag treffen sich CSU, CDU und SPD zu einem Koalitionsausschuss.

Die Parteispitzen werden dort laut „Spiegel Online“ darüber diskutieren, ob sie auf Konfrontation gegenüber Moskau setzen sollen. Oder doch auf einen Dialog.

Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier (SPD) schlug zuletzt gemäßigte Töne an. CSU-Parteichef Horst Seehofer ist damit nicht einverstanden und wirft Steinmeier vor, die gemeinsame Politik so zu torpedieren. Der außenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Niels Annen betitelte Seehofers Kommentare gegenüber „Spiegel-Online“ als unnötige Sticheleien.

Die Russland-Politik ist ein Reizthema in der großen Koalition – und wird es wohl auch bleiben. Denn die Genossen der Sozialdemokraten bewerten Putins Vorgehen unterschiedlich, während die Bundesregierung darum bemüht ist, eine gemeinsame Linie zu vertreten.

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Finja Seroka

Von: Finja Seroka* - (Almanya Bülteni)