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 08/06/2014

Pressespiegel KW 23-2014


In einer Rückblende hat

Finja Seroka die wichtigsten Ereignisse, die in der vergangenen Woche in der deutschen Presse zu lesen waren, für unsere Leser zusammengefasst.

Jetzt doch Ermittlungen zur NSA-Affäre (Spiegel, Süddeutsche Zeitung)
Das No-Spy-Abkommen mit den USA ist politisch gescheitert. Nun versucht die Bundesrepublik, sich auf juristischem Weg gegen die mutmaßlichen Ausspäh-Aktivitäten der Amerikaner zu wehren: Generalbundesanwalt Harald Range hat nun doch ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Zwar will er – zunächst – nur dem mutmaßlichen Abhören des Kanzlerhandys nachgehen und das Verfahren richtet sich auch gegen Unbekannt, statt direkt gegen die Amerikaner, aber es ist dennoch ein deutliches Signal nach Washington. Dort reagierte man düpiert: Aus dem Außenministerium in Washington hieß es, der angemessenste Weg, dieses Thema aus der Welt zu schaffen, sei auf dem diplomatischen Weg. Ex-US-Botschafter John Kornblum wurde im Deutschlandfunk deutlicher: 'Ich weiß nicht, was der Bundesanwalt will – will er jetzt den amerikanischen Präsidenten da zum Verhör einladen, zusammen mit Herrn Snowden vielleicht?' Kornblum ging sogar soweit von einer Beleidigung der Vereinigten Staaten zu sprechen.

Vertreter der Großen Koalition in Berlin wiesen die Kritik zurück und verteidigten das Verfahren – sie betonten die Unabhängigkeit der deutschen Justiz.
Ob die Ermittlungen des Bundesstaatsanwalts Aussicht auf Erfolg haben, ist umstritten. Er ist zur Aufklärung auch auf die Mitarbeiter der Amerikaner angewiesen – die sind daran aber nicht interessiert. Range gab an, Edward Snowden vernehmen zu wollen. Eine neue Abteilung von Ranges Abteilung soll sich währenddessen weiter um den Vorwurf kümmern, deutsche Staatsbürger würden massenhaft ausgespäht. Für ein Ermittlungsverfahren lägen derzeit nicht genügend Beweise vor.

Auch aus dem NSA-Untersuchungsauschusses gibt es Neues: Eine Delegation von Politikern will Edward Snowden zu einem 'informellen Gespräch' in Moskau treffen. Um eine Anhörung in Deutschland vorzubereiten, wie 'Spiegel Online' schreibt. Grüne und Linken gehen hingegen davon aus, dass Union und SPD so eine Befragung des ehemaligen NSA-Mitarbeiters auf deutschem Boden verhindern wollen.

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Tattoos sind in manchen Berufen tabu (Spiegel, Süddeutsche Zeitung)
Welche Bilder und Symbole den eigenen Körper schmücken, ist Privatsache – zumindest normalerweise. Eine Darmstädterin Ende 20 wurde wegen ihres Tattoos nicht zur Auswahl der Bundespolizeiakademie zugelassen. Sie versuchte sich dagegen zu wehren und legte Einspruch ein. Ihre Begründung: Ihre Persönlichkeitsrechte und das Recht auf Zugang zu jedem öffentlichen Amt sei von der Behörde verletzt worden. Doch das Darmstädter Verwaltungsgericht hat den Vorwurf zurückgewiesen. Denn für eine Polizistin sei das Tattoo auf dem Unterarm zu großflächig. Dort steht 'S'il te plaît ... apprivoise-moi!', zu Deutsch: 'Bitte ... zähme mich!', ein Zitat aus 'Der kleine Prinz'.

Das Urteil hat über Darmstadt hinaus Wellen geschlagen. Laut einer aktuellen Umfrage ist jeder Fünfte der 25- bis 34-Jährigen tätowiert, Tendenz steigend. Sobald die Körperbemalung trotz Arbeitsbekleidung sichtbar ist, kann es problematisch werden. Denn der Chef hat ein Mitspracherecht, wie seine Mitarbeiter sein Unternehmen in der Öffentlichkeit präsentieren. Besonders betroffen sind dabei Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes.

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Bundestag will Hebammen helfen (Spiegel)
Ein Kind zu bekommen, ist für die meisten Frauen nichts Alltägliches – eine wichtige Begleitperson ist seit jeher die Hebamme. Sie kümmert sich nicht nur um das Medizinische, sondern auch um Ängste und Sorgen. Bei der Geburt muss eine Hebamme sogar dabei sein und auch danach kümmert sie sich eng um Mutter und Kind. In Deutschland bezahlen die Krankenkassen die Begleitung der Hebammen. Doch die Prämien der Haftpflichtversicherungen für freiberufliche Geburtshelferinnen steigen seit jeher; mittlerweile sind sie kaum noch zu stemmen – doch ohne die Versicherung ist die Ausübung des Berufs unmöglich. Nun hat der Bundestag beschlossen, dass Krankenkassen und Hebammenverbände befristete Zuschläge für die Zeit ab 1. Juli aushandeln sollen. Darüberhinaus soll es ab dem 1.Juli 2015 Sicherstellungszuschlag geben, um besonders Hebammen zu helfen, die nur wenige Geburten begleiten.

Betroffen von den immens steigenden Beiträgen sind rund 3000 der 17.000 freiberuflichen Hebammen. Ab Juli liegt die Versicherungsprämie bei 5091 Euro – 2004 waren es noch 1352 Euro. Grund dafür ist, dass die Kosten für langfristige Therapien von Kindern, die durch einen Fehler der Hebamme geschädigt worden sind, immens gestiegen sind.

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Finja Seroka

Von: Finja Seroka* - (Almanya Bülteni)
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= Freie Journalistin - (Stipendiatin der Journalisten-Akademie der Konrad-Adenauer Stiftung)