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 25/04/2016

Pressespiegel KW 16-2016

Pressespiegel KW 16-2016

In einer Rückblende hat Finja Seroka und Boris Ludwig die wichtigsten Ereignisse, die in der vergangenen Woche in der deutschen Presse zu lesen waren, für unsere Leser zusammengefasst.

Kein Recht auf Vaterschaftstest (Spiegel)
Kinder können ihren mutmaßlichen biologischen Vater nicht zu einem DNA-Test zwingen. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Denn in diesem Fall würden die von der Klärung betroffenen erheblich belastet – dies wiege schwerer als das  Recht, die eigene Abstammung zu kennen. Die Klärung ist damit weiterhin nur in einer Familie selbst möglich, also zum Beispiel gegenüber dem sogenannten rechtlichen Vater (Az. 1 BvR 3309/13).

Geklagt hatte die 66-jährige Inge Lohmann, um Gewissheit über ihre Abstammung zu erlangen. Auf rechtliche Konsequenzen einer Vaterschaft war sie nicht aus.
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SPD zieht mit der Rente in den Wahlkampf (Deutsche Welle, Handelsblatt)
Nachdem die Medien vergangene Woche den Zustand der Sozialdemokratie analysiert und der SPD größtenteils einen desaströsen Zustand bescheinigt haben, hat sich die Partei selbst diese Woche auf den Wahlkampf 2017 vorbereitet - mit der Rente. Deutschland müsse in der Lage sein, „Menschen nach 45 Jahren harter Arbeit eine angemessene Rente zu sichern“, sagte Vizekanzler und Parteichef Sigmar Gabriel bei einem Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung. Deshalb fordert er, dass Rentenniveau stabil zu halten. Steuererhöhungen seien da das letzte Mittel. Aus der CDU kam prompt Kritik: Bei einem stabilen Rentenniveau kämen auf die Beitragszahler Belastungen in Millionenhöhe zu. Norbert Blüm (CDU) erklärte außerdem die Riester-Rente, eine zusätzliche private Altersvorsorge, die vom Staat gefördert wird, für gescheitert. Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) versuchte mit einer „Riester-Garantie“ gegenzusteuern. Außerdem erteilte sie Wolfgang Schäubles (CDU) eine Absage: Die Rente mit 70 komme nicht, solange sie Arbeitsministerin sei.

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Verfassungsgericht schützt Privatsphäre (Tagesschau)
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Befugnisse des Bundeskriminalamts (BKA) für die Terrorabwehr zu weit gehen. Die Befugnisse zur geheimen Abwehr etwa griffen zu stark in die Privatsphäre und damit die Grundrechte der Bürger ein: Das ist verfassungswidrig, so die Richter. Hier werde das Verhältnismäßigkeitsgebot verletzt.

Bis 2018 muss der Gesetzgeber die Befugnisse des BKA nun ändern. Die aktuellen Regelungen gelten bis dahin eingeschränkt. Bundesinnenminister de Maizière kritisierte die Entscheidung: Es sei nicht Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts „dem Gesetzgeber ständig in den Arm zu fallen.“

Seit 2009 darf das BKA Wohnungen abhören, Kameras zur Überwachung installieren und Telefonate mithören – um Terroranschläge zu verhindern.

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Abgasskandal weitet sich aus (FAZ, ZEIT, Süddeutsche Zeitung)

Gerade schien es, als ginge der Abgasskandal in die letzte Runde, als beruhige sich die Lage rund um die Betrugssoftware, die der Automobilkonzern Volkswagen (VW) eingesetzt hat: VW hat einen Vergleich vor einem US-Gericht erreicht und damit für den Abgasskandal insgesamt 16,2 Milliarden zurückgestellt. Damit beendet der Konzern das Geschäftsjahr mit einem operativen Verlust.

Doch die Affäre scheint größer als der Wolfsburger Konzern: Nun sollen auch Diesel-Fahrzeuge von Mercedes und Opel im Labor weniger Schadstoffe emittieren als auf der Straße. Die Wagen sehen deshalb umweltfreundlicher aus als sie sind. Das hat das Kraftfahrt-Bundesamt bei Nachprüfungen festgestellt.

Deutsche Hersteller rufen nun rund 630.000 Autos zurück, weil sie die geltenden Grenzwerte nicht einhalten. Illegale Abschaltmechanismen hat aber laut der Untersuchungskommission nur VW genutzt.

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Merkel räumt Fehler in Böhmermann-Affäre ein (WELT)
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) ärgert sich, dass sie Jan Böhmermanns Gedicht als „bewusst verletzend“ bezeichnete. So sei der Eindruck entstanden, ihre persönliche Meinung habe Bedeutung und „Meinungsfreiheit sei nicht mehr wichtig, Pressefreiheit sei nicht mehr wichtig". Sich so zu äußern, „das war im Rückblick betrachtet ein Fehler.“ Ermittlungen nach §103 zuzulassen sei aber nach wie vor richtig, verteidigte Merkel ihre Entscheidung von vergangener Woche. Kritiker hatten ihr daraufhin einen Kniefall vor Erdogan vorgeworfen.

Jan Böhmermann hatte am 31.3. in seiner Sendung Neo Magazin Royale Zeilen mit dem Titel „Schmähgedicht“ über den türkischen Staatschef Erdogan vorgelesen, um ihm den Unterschied zwischen erlaubter Satire und Schmähung zu verdeutlichen, wie Böhmermann sagte. Die Meinungen zu dem Beitrag gehen auseinander, Erdogan hat Strafanzeige erstattet und ein Strafverlangen beantragt. Die Staatsanwaltschaft ermittelt nun nach §103, Majestätsbeleidigung. Ob es zu einer Anklage nach §103 kommt, ist jedoch offen. Die Bundesregierung will den Paragraphen abschaffen.
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Von: Finja Seroka – (Almanya Bülteni)