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 09/04/2018

Mit Berufsausbildung studieren - Studienförderung auch berufsbegleitend

Mit Berufsausbildung studieren - Studienförderung auch berufsbegleitend

An vielen Hochschulen in Deutschland ist ein Studium auch ohne Abitur möglich. Wer nach dem erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung bereits einige Jahre in der Praxis gearbeitet hat, kann sich um einen Studienplatz bewerben. Eine zusätzliche Unterstützung für engagierte Fachkräfte, die studieren wollen, bietet das Aufstiegsstipendium des Bundesbildungsministeriums. Das Stipendium  fördert  ein  Erststudium, der  erste  Schritt  zur Förderung ist die Online-Bewerbung, die in der aktuellen Auswahlrunde bis zum 4.  Juni  2018  möglich ist.

Für das Aufstiegsstipendium zählen die Leistungen in Ausbildung und Beruf

Das Programm gehört zu den großen Stipendien in Deutschland. Inzwischen gibt es Stipendiatinnen und Stipendiaten an über 300 Hochschulen.  Jährlich sind in zwei Auswahlrunden mehr als 1.000 Neuaufnahmen möglich.  Das Aufstiegsstipendium hat unter den Studienförderungen einige Besonderheiten: Voraussetzungen für die Bewerbung sind eine abgeschlossene Berufsausbildung und anschließend mindestens zwei Jahre Berufserfahrung. Es zählen die beruflichen Leistungen, der Schulabschluss spielt keine Rolle. Die Bewerbung ist bereits vor Beginn eines Studiums möglich, nach Aufnahme ins Programm ist ein Jahr Zeit, mit dem Studium zu beginnen. Wer bereits studiert, kann sich bis zum Ende des zweiten Studiensemesters bewerben.
Für Studierende im Vollzeitstudium beträgt das Stipendium monatlich insgesamt 815 Euro. Zusätzlich gibt es eine Betreuungspauschale für Kinder unter zehn Jahren. Studierende in einem berufsbegleitenden Studiengang erhalten im Monat eine Förderung von 200 Euro. Die Förderung erfolgt als Pauschale und damit unabhängig vom Einkommen.

Weitere Informationen unter www.aufstiegsstipendium.de

Von: (Almanya Bülteni) – Bonn
Foto: Marcus Gloger