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 25/04/2016

Kein Recht auf Vaterschaftstest

Kein Recht auf Vaterschaftstest

Kinder können ihren mutmaßlichen biologischen Vater nicht zu einem DNA-Test zwingen. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Denn in diesem Fall würden die von der Klärung betroffenen erheblich belastet – dies wiege schwerer als das  Recht, die eigene Abstammung zu kennen. Die Klärung ist damit weiterhin nur in einer Familie selbst möglich, also zum Beispiel gegenüber dem sogenannten rechtlichen Vater (Az. 1 BvR 3309/13).

Geklagt hatte die 66-jährige Inge Lohmann, um Gewissheit über ihre Abstammung zu erlangen. Auf rechtliche Konsequenzen einer Vaterschaft war sie nicht aus.

Von: Finja Seroka – (Almanya Bülteni)