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 26/01/2015

Höhere Strafen für Hooligans

Höhere Strafen für Hooligans

Durch ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom Donnerstag können Hooligan-Gruppen nun als kriminelle Vereinigung eingestuft werden. Damit eine Hooligan-Vereinigung als kriminell eingestuft werden kann, reicht es in Zukunft aus, beispielsweise Massenschlägereien zu organisieren. Schon für die Mitgliedschaft in einer solchen Vereinigung drohen dann bis zu fünf Jahre Gefängnis.
Mit dem Urteil wiesen die Richter in letzter Instanz einen Einspruch von fünf Dresdner Hooligans zurück, die im Sommer 2008 Schlägereien organisiert und sich an Angriffen auf vorwiegend türkische Ladenlokale beteiligt hatten.
Hooligan-Gruppierungen stellen sowohl für Fußballclubs als auch für die Sicherheitskräfte eine große Herausforderung dar. Viele sind offen gewaltbereit und verweigern die Zusammenarbeit mit Vereinen und Behörden. Zudem scheint sich die Szene seit einigen Jahren vermehrt mit Rechtsradikalen zu durchmischen. Zuletzt war es bei einer Demonstration der Gruppierung „Hooligans gegen Salafisten (HoGeSa)“ in Köln zu schweren Auseinandersetzungen mit der Polizei gekommen.

Von: Boris Ludwig und Finja Seroka – (Almanya Bülteni)