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 23/11/2014

Bundesverfassungsgericht gibt katholischer Kirche Recht

Bundesverfassungsgericht gibt katholischer Kirche Recht

Ein Chefarzt eines Düsseldorfer Krankenhauses heiratete zum zweiten Mal – und erhielt prompt eine Kündigung. Denn sein Arbeitgeber war die katholische Kirche, die sein Verhalten aus sittlich-moralischen Gründen für nicht mehr tragbar befand. Denn laut Kirchenlehre kann eine Ehe nicht aufgelöst werden. Wer sich trotzdem scheiden lässt und erneut heiratet, gilt als Sünder.

Der Arzt wollte sich mit der Kündigung nicht abfinden und klagte. Der Fall ging 2011 bis vor das Bundesarbeitsgericht, wo die Richter die Sonderrechte der katholischen Kirche und die Arbeitnehmerrechte gegeneinander abwogen. Schließlich entschieden sie für den Chefarzt.

Doch jetzt ist das Urteil hinfällig: Das Bundesverfassungsgericht hat diese Woche entschieden, dass die in der Verfassung garantierten Sonderrechte der Kirchen nicht genügend berücksichtigt wurden. Jetzt muss das Bundesarbeitsgericht den Fall noch einmal neu aufrollen.

Die Debatte um die Sonderstellung der kirchlichen Arbeitgeber lebt mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts neu auf. Immer wieder wird das Vorgehen kritisiert. Doch die Gerichte haben den Status der Kirchen zuletzt vor allem gestärkt: Dass beispielsweise ein evangelisches Krankenhaus einer muslimischen Krankenschwester das Tragen eines Kopftuches untersagte, segnete das Bundesarbeitsgericht in Erfurt ab.

Die katholische Kirche modernisiert ihr Arbeitsrecht unterdessen nun möglicherweise selbst: Verstoßen Mitarbeiter gegen die Glaubens- und Sittenlehre, heiraten also zum Beispiel erneut oder leben in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft, soll ihnen künftig mit mehr Augenmaß begegnet werden. Den Diözesanbischöfen liegen gerade Novellierungen der „Grundordnung für den kirchlichen Dienst im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse“ vor. Die Novelle ermöglicht Arbeitgebern einen größeren Ermessensspielraum, eine 180-Grad-Wendung stellt sie jedoch nicht dar. Die Sanktionsmöglichkeiten bleiben erhalten, einschließlich einer Kündigung. Auch müssen alle Mitarbeiter die Grundsätze der katholischen Glaubens- und Sittenlehre weiterhin „anerkennen und beachten“.

Der Ständig Rates der Bischofskonferenz soll die neue Grundordnung am Montag verabschieden. Ob dies gelingt, ist noch nicht sicher.

Mit 500.000 Mitarbeitern ist die katholische Kirche der größte nichtstaatliche Arbeitgeber Deutschlands.
 

Von: Finja Seroka – (Almanya Bülteni)